Beauftragter, der nicht den staatlichen Kontrollbehörden angehört und insbesondere für die Feststellung von Verstößen im Zusammenhang mit dem Anhalten und Parken von Fahrzeugen zuständig ist. Zu diesem Zweck muss ein ASVP von der Staatsanwaltschaft genehmigt und vereidigt werden.
Paris 221 rue La Fayette 75010 Paris T.: +33 (0)1 42 46 22 66
Lyon 2 Platz Louis Pradel 69001 Lyon T.: +33 (0)4 78 39 14 83
Rennes 13 Rue Claude Chappe 35510 Cesson-Sévigné T.: +33 (0)2 57 67 06 97
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