Parken
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Parken |
Gemäß Straßenverkehrsordnung (Art. R110-2) bezeichnet dies „das Abstellen eines Fahrzeugs auf der Straße außerhalb der Umstände, die einenHalt “. Einschließlich des Parkens bleibt ein Fahrzeug etwa 95 % seiner Zeit geparkt.
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