Glossar zum Thema Parken und Mobilität
INFORMATIONSDOKUMENTE UNSERE BROSCHÜREN GLOSSAR
Einige Definitionen stammen aus dem methodischen Leitfaden „Parkerhebungen“, der von CEREMA herausgegeben wurde (November 1997, Neuauflage Oktober 2000).
Einige Definitionen stammen aus dem methodischen Leitfaden „Parkerhebungen“, der von CEREMA herausgegeben wurde (November 1997, Neuauflage Oktober 2000).
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Dezentralisierung des Parkens |
Ein System Parkplätze , bei dem die Gebühr für die missbräuchliche Nutzung von der für die Parkraumbewirtschaftung zuständigen Kommunalbehörde und nicht vom Staat festgelegt wird. Dieses System wurde mit dem Gesetz dem MAPTAM- , zur Modernisierung des kommunalen Handelns und zur Stärkung der Metropolregionen (Art. 63) eingeführt. Siehe auch Entkriminalisierung und Gebühr nach dem Parken.
|
| Delegation im öffentlichen Dienst |
Gemäß Gesetz Nr. 2001-1168 vom 11. Dezember 2001 handelt es sich hierbei um einen „Vertrag, durch den eine juristische Person des öffentlichen Rechts [der Auftraggeber] die Verwaltung einer ihr obliegenden öffentlichen Dienstleistung einem öffentlichen oder privaten Beauftragten [dem Beauftragten] überträgt, dessen Vergütung im Wesentlichen an die Ergebnisse der Dienstleistungserbringung gekoppelt ist. Der Beauftragte kann für die Errichtung von Anlagen oder die Beschaffung von für die Dienstleistung notwendigen Vermögenswerten zuständig sein.“
Siehe auch: Bericht des Beauftragten. |
| Entkriminalisierung des Parkens |
Rechtlicher Rahmen für das Parken im öffentlichen Raum: Der Gesetzgeber hat den Status der Strafe für Verstöße gegen die Parkregeln im öffentlichen Raum von einer Straftat (Verstoß ersten Grades) zu einer lokalen Parkgebühr ( Artikel 63 des Gesetzes vom 27. Januar 2014 zur Modernisierung des territorialen öffentlichen Handelns und zur Stärkung der Metropolregionen – MAPTAM). Siehe auch Dezentralisierung und Parkgebühr.
|
| Absetzpunkt | Ein ausgewiesener Haltebereich zum Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen (Bahnhof, Flughafen, Schule usw.), der mitunter auch für sehr kurzes Parken (einige Minuten) zugelassen ist. Siehe auch Kurzzeitparkplatz . |
| Motorisierte Zweiräder | Der Begriff „ motorisiertes Zweirad “ umfasst Motorräder, Roller und andere Mopeds, ausgenommen E- Bikes , die als Fahrräder gelten . Für motorisierte Zweiräder können ausgewiesene Parkplätze reserviert werden. Örtliche Vorschriften unterscheiden möglicherweise nicht zwischen Parkplätzen für motorisierte Zweiräder und solchen für Fahrräder.
|
| Diffusion | Die Reisenden verteilen sich, wenn sie einen Bahnhof oder eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs verlassen, um ihr endgültiges Ziel zu erreichen. Morgens legen einige Pendler ihre Strecke mit dem Fahrrad , das über Nacht und am Wochenende am Bahnhof abgestellt bleibt. Siehe auch Reduzierung. |
| Parkscheibe | Eine Parkscheibe regelt die Parkdauer am Straßenrand und erfasst die Ankunftszeit. Das Parken ist kostenlos. Die maximal zulässige Parkdauer richtet sich nach den örtlichen Bestimmungen. In blauen Zonen beträgt sie in der Regel etwa zwei Stunden, um einen schnellen Fahrzeugwechsel zu fördern . Das aktuelle Modell der Parkscheibe, das in Frankreich seit dem 1. Januar 2012 Pflicht ist, gilt in der gesamten Europäischen Union und wird daher oft als „europäische Parkscheibe“ bezeichnet.
|

