Delegation im öffentlichen Dienst
| Begriff | Definition |
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| Delegation im öffentlichen Dienst |
Gemäß Gesetz Nr. 2001-1168 vom 11. Dezember 2001 handelt es sich hierbei um einen „Vertrag, durch den eine juristische Person des öffentlichen Rechts [der Auftraggeber] die Verwaltung einer ihr obliegenden öffentlichen Dienstleistung einem öffentlichen oder privaten Beauftragten [dem Beauftragten] überträgt, dessen Vergütung im Wesentlichen an die Ergebnisse der Dienstleistungserbringung gekoppelt ist. Der Beauftragte kann für die Errichtung von Anlagen oder die Beschaffung von für die Dienstleistung notwendigen Vermögenswerten zuständig sein.“
Siehe auch: Bericht des Beauftragten. |

