Pacht

Suchen Sie im Glossar
Begriff Definition
Pacht
Ein Vertrag, durch den eine öffentliche Einrichtung einer privaten oder öffentlichen Einrichtung (dem Pächter) das Recht überträgt, ein Werk (die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung) auf eigene Gefahr und Risiko zu betreiben, das sie ihr zur Verfügung stellt, gegen eine vom Pächter zu entrichtende Nutzungsgebühr , die von den Betriebseinnahmen abgezogen wird. Siehe auch: Konzession .