Obligatorisches vorheriges Verwaltungsverfahren (RAPO)
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Obligatorisches vorheriges Verwaltungsverfahren (RAPO) | Wer einen Strafzettel und dessen Gültigkeit oder Höhe bestreitet, muss zunächst versuchen, eine gütliche Einigung mit der ausstellenden Behörde durch Einlegung eines Widerspruchs zu erzielen. Dieser Widerspruch kann vor oder nach der Zahlung des Strafzettels eingelegt werden. Er ist zwingende Voraussetzung für eine mögliche Weiterleitung an die CCSP (). |

